Klarheit bei der Vergütung

Die Vergütung steuerberatender Leistungen richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Bei vielen Leistungen bestimmen der sogenannte Gegenstandswert sowie Umfang und Schwierigkeit des Auftrags die Höhe der Gebühr. Deshalb kann ich die endgültigen Kosten häufig erst berechnen, wenn mir alle erforderlichen Angaben vorliegen.
Wenn Sie bereits im Vorfeld Kostensicherheit wünschen, können wir eine gesonderte Vergütungsvereinbarung treffen. Die vereinbarte Vergütung kann von der gesetzlichen Vergütung abweichen.
Für Unternehmen biete ich verschiedene Leistungspakete mit monatlichen Pauschalen an. Die Finanzbuchhaltung und die betrieblichen Steuererklärungen bilden den Kern dieser Pakete. Weitere Leistungen können wir nach Ihrem Bedarf ergänzen. Vor Beginn unserer Zusammenarbeit erhalten Sie ein darauf abgestimmtes Angebot.